SEO und Recht – ein Leitfaden durch den rechtlichen Dschungel

artikelbild_affiliateSEO ist eine faszinierende Tätigkeit, bei der man auf Basis des „reverse Engineering“ versucht herauszufinden, wie der Suchalgorithmus von Google funktioniert und dieses Wissen zur Verbesserung von Rankings einsetzt.

Doch welche rechtlichen Fallen lauern auf Suchmaschinenoptimierer und deren Kunden? Worauf müssen Sie achten, wenn Sie SEO einsetzen oder betreiben?

Ein sauberer Vertrag

Basis jeder Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sollte auch bei der Suchmaschinenoptimierung ein gültiger Vertrag sein. Dieser sollte den Umfang des Auftrages, die Rechten und Pflichten der beiden Vertragspartner, sowie die Art und Höhe der Bezahlung regeln. Die folgenden Punkte sollten in jedem Fall vor Vertragsabschluss überlegt werden:

  1. Ziele: Top 10 Ranking, Trafficsteigerung
  2. Bezahlung: Stundenhonorar, Erfolgshonorar auf Basis vorher fixierter Ranking- oder Umsatzsteigerungen
  3. Black Hat Methoden: Ein vertraglicher Ausschluß des Einsatzes solcher Methoden reduzieren das Risiko von Schadensersatzforderungen
  4. Exklusivität: Erhält ein SEO einen Auftrag eines Branchenführers, kann es durchaus sein, dass diese die Arbeit seines SEO´s für Mitbewerber während der Vertragslaufzeit ausschließen möchte
  5. Vertragsdauer: Entweder in Wochen/Monaten oder bis zur Erreichung der vertraglich festgelegten Ziele (siehe Punkt 1)
  6. Kündigungsrechte: Wer kann bis wann aus dem Vertrag zu welchen Bedingungen wieder aussteigen
  7. Geheimhaltungspflicht: Nicht jedes Unternehmen geht mit dem Thema SEO völlig offen um, Geheimhaltungspflichten regeln diesen Punkt
  8. Haftung und Freistellung von Ansprüchen: Eine entsprechende Formulierung im Vertrag hilft, SEO´s von Haftungen freizustellen, schützt aber nicht vor Regressansprüchen des Auftraggebers.

Achten Sie auf die Marke

Markeninhaber reagieren sehr schnell verschnupft, wenn Sie den Eindruck haben, dass ihre Markenrechte missbraucht werden. Da wird auf den möglichen Imageverlust durch die öffentliche Diskussion wenig Rücksicht genommen und die Firmenanwälte zügig in Stellung gebracht.

Die Verwendung fremder Marken in den Metatags oder im Hidden Text ist laut gültiger deutscher Rechtssprechung im wesentlichen untersagt. Hier spielt auch noch das Wettbewerbsrecht mit hinein. Die Nennung von fremden Markennahmen mit dem Ziel User auf die eigene Seite zu locken gilt als unlauterer Wettbewerb.

Das Urheberrecht

Das Urheberrecht ist mit der Erfindung der Mp3´s so richtig in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit einer breiten Öffentlichkeit gerückt. Seit rund 15 Jahren wird heftig darüber diskutiert, ob die seit Jahrzehnten gültige Form des Urheberrechts noch zeitgemäß ist oder nicht.

Das ändert jedoch nichts daran, dass SEO´s verpflichtet sind das Urheberrecht bei Texten, Fotos, Videos und anderen Medien zu beachten. Multimedia Agenturen achten sehr genau darauf, dass ihre Urheberrecht nicht verletzt werden  und suchen aktiv nach schwarzen Schafen. Abmahnungen oder Gerichtsverfahren können sehr teuer werden, Suchmaschinenoptimierer stehen im Fall des Falles in der Haftung.

Das darf natürlich nicht fehlen

Jeder Webseitenbetreiber muss natürlich auch seinen gesetzlichen Informationspflichten nachkommen. Dazu zählen das Impressum, die Datenschutzerklärung, sowie die Preisangaben (bei Shops) auf der Homepage.

Ist das alles erstmal zur vollsten Zufriedenheit erledigt, bleibt immer noch die Frage der Webmasterrichtlinien von Google offen. Diese schließen den Einsatz von Black Hat Methoden aus und bieten bei aufgedeckten Verstoß die schlimmste vorstellbare Strafe für einen SEO: Downgrade oder Rauswurf aus dem Google Index.

Fazit

SEO und Recht ist ein umfangreiches Gebiet, das sich sehr schnell in ein Minenfeld verwandeln kann. Sollten Sie sich beim Abschluss von Verträgen oder in Teilbereichen Ihrer Tätigkeit unsicher sein, ob Sie dadurch nicht gültiges deutsches Recht verletzen, dann suchen Sie sich vorher Rat bei einem Juristen, der auf SEO spezialisiert ist.

Einen ersten guten Überblick liefert das E-Book SEO Recht von Rechtsanwalt Christian Solmecke.

About the Author: Hendrik Henze

Hendrik liebt alles was mit Systematisierung und Automation zu tun hat. Er ist Inhaber einer Online-Marketing Agentur sowie eines Software-Unternehmens. In seiner Freizeit ist er passionierter Vater von zwei Jungs.

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